Ab dem Wintersemester 2023 / 24 werden an der RPTU in Landau zwei neue Masterstudiengänge angeboten:
- Masterstudiengang „Psychologie“
- Masterstudiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (KliPP)“
Parallele Bewerbungen für beide Masterstudiengänge sind möglich.
Bewerbung
Liebe Studierende,
schön, dass Sie sich für ein Studium an der RPTU in Landau interessieren. Im Folgenden finden Sie alle Informationen für die anstehende Bewerbung - viel Erfolg!
Zulassungsvoraussetzungen
- Ein Bachelorabschluss „Bachelor of Science“ im Studiengang Psychologie (B.Sc. Psychologie), welcher die Anforderungen der PsychThApprO erfüllt und mit mindestens der Gesamtnote 3,0 abgeschlossen wurde.
Studienbewerber*innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist in einem oben beschriebenen Bachelor eingeschrieben sind, jedoch noch keinen Studienabschluss vorweisen können und bei denen lediglich die Bewertung und Erbringung von Leistungen in einem eng begrenzten Umfang aussteht, sodass nachweislich mindestens 120 Leistungspunkte im Bachelorstudiengang bereits erbracht wurden, steht es frei sich ebenfalls zu bewerben. Hierbei ist nachzuweisen, dass mit Bachelorabschluss die Anforderung gemäß PsychThG und PsychThApprO erfüllt sein werden.
Eine unter diesen Bedingungen erfolgte Einschreibung im Masterstudiengang erlischt jedoch, wenn der erfolgreiche Bachelorabschluss nicht bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs nachgewiesen wird. Sie können maximal bis zu diesem Zeitpunkt doppelt eingeschrieben sein.
- Sofern es sich bei Ihrem Bachelor um einen neuen, berufsrechtlich anerkannten B.Sc.-Studiengang handelt, benötigen wir einen Nachweis durch das ausgefüllte Formular „Bescheinigung über den (voraussichtlichen) Abschluss des Studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs“. Dieses muss von Ihrer Bachelor-Hochschule unterzeichnet sein.
Soweit ein entsprechender Nachweis, ensprechend Fall A auf dem Formular, bereits auf Ihrer Bachelor-Urkunde oder dem Transcript of Records ausgewiesen wird, kann auf die Vorlage dieser Bescheinigung verzichtet werden.
- Sofern es sich bei Ihrem Bachelor um einen älteren B.Sc.-Psychologie-Studiengang oder anderweitig ggf. äquivalenten Abschluss handelt, innerhalb welchem Sie ggf. durch Zusatzmodule/Nachqualifikationen die Wissens- und Praktikumsanforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) absolviert haben, benötigen wir von Ihnen
- das ausgefüllte Formular „Bescheinigung über den (voraussichtlichen) Abschluss des Studiums und die berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs“
- sowie die zusätzliche „Anlage 1“, eine tabellarische Auflistung der jeweiligen Inhalte und zugehörigen Modulumfänge und Titel.
Bitte beachten Sie, dass beides von Ihrer Bachelor-Hochschule unterzeichnet sein muss.
Die Nachweise sind zum Bewerbungszeitpunkt erforderlich und können nicht nachgereicht werden!
4. Ausländische Studienbewerber*innen müssen die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache auf Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens oder vergleichbar nachweisen.
5. Für die innerhalb des Masters zu absolvierenden, berufsqualifizierenden Tätigkeiten in unseren Psychotherapie-Ambulanzen und bei unseren Kooperationspartnern bestehen Masern-Impflicht sowie ggf. andere Impfpflichten (z.B. Covid-19) sofern gesetzlich vorgegeben. In der Regel wird darüber hinaus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis als Zulassungsvoraussetzung für die berufsqualifizierenden Tätigkeiten gefordert. (Diese sind während des Studiums zu gegebenen Zeitpunkt einzureichen.)
Fristen:
- Die Bewerbungsfrist für Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (=Bachelor im Inland) ist voraussichtlich der 15. Mai 2024. Die Bewerbungsphase startet hierfür voraussichtlich Mitte April.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der RPTU. Hier finden Sie weitere Informationen.
- Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (=Bachelor im Ausland) bewerben sich dagegen bereits bis 31. März 2024überUniAssist.
ACHTUNG:
Bitte geben Sie unbedingt bei Ihrer Bewerbung eine auch weiterhin gültige E-Mail-Adresse an, da die weitere Kommunikation elektronisch erfolgt. Sofern Sie etwas handschriftlich ausfüllen, achten Sie bitte auf eine leserliche Schreibweise!
Wenn Sie noch kein Abschlusszeugnis Ihres Bachelorstudiums bei der Bewerbung einreichen können, benötigen wir die Angabe einer Durchschnittsnote Ihrer bisherigen Studienleistungen. Fordern Sie diese gegebenenfalls explizit von Ihrer Universität ein. Ohne Durchschnittsnote kann Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden.
Bei den benötigten Dokumenten handelt es sich um Mustervorlagen des Fakultätentag Psychologie (FTPs) der Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs).
BewerbungKliPP_1_Bescheinigung_Bachelorabschluss_ggf.voraussichtlich.pdf
Sofern Sie sich auf unseren KliPP-Master bewerben wollen, benötigen wir dieses Formular.
Dies gilt sowohl für Absolventen als auch für derzeit noch eingeschriebene Bachelorstudierende.
Bitte füllen Sie es aus, lassen Sie es von Ihrer Bacheloruniversität unterzeichnen und stempeln und reichen Sie es mit der Bewerbung ein!
Einzige Ausnahme:
Es handelt sich bei Ihnen um Option A (gemäß BewerbungKliPP_1_Besscheinigung_Bachelorabschluss_ggf.voraussichtlich.pdf) und ihre Bachelor-Urkunde oder das Transcript of Records weisen bereits aus, dass es sich um einen berufsrechtlich anerkannten Bachelor of Science handelt und Sie alle gesetzlich geforderten Inhalte absolviert haben oder mit Abschluss des Studiums absolviert haben werden.
BewerbungKliPP_2_Anlage_1_Umsetzung_Inhalte_der_PsychThApprO.pdf
Diese Anlage ist erforderlich, sofern es sich bei Ihnen nicht um Option A (gemäß BewerbungKliPP_1_Besscheinigung_Bachelorabschluss_ggf.voraussichtlich.pdf) handelt.
Bitte füllen Sie es aus, lassen es von Ihrer Bachelor-Hochschule unterzeichnen und stempeln und reichen Sie es mit der Bewerbung ein!
notwendige Zusatzdokumente
bitte vorab bei Ihrer Bachelor-Hochschule unterzeichnen lassen!
- BewerbungKliPP_1_Bescheinigung_Bachelorabschluss_ggf.voraussichtlich.pdfDownload 236 KB
- BewerbungKliPP_2_Anlage_1_Umsetzung_Inhalte_der_PsychThApprO.pdfDownload 232 KB
Hinweis Zusatzdokumente für Landauer Bachelor-Studierende:
- Ansprechpartner Frau Tewes
- Infos für Studierende alter Bachelor
- Infos für Studierende neuer Bachelor Stud.Var.II
Stud.Var. II ->
- Sobald Sie die erforderlichen Inhalte für die approbationskonforme Variante (Stud.Var.II) unseres polyvalenten Bachelors abgeschlossen haben, erscheint hierzu ein Hinweis auf Ihrer Leistungsübersicht. Dieser Hinweis genügt, um sich auf KliPP-Master der RPTU zu bewerben.
- Sofern Sie noch nicht alles abgeschlossen haben, was hierzu nötig ist, können wir Ihnen das "Bewerbung_KliPP1_..." Dokument ausstellen und darauf verweisen, dass unsere Stud.Var.II berufsrechtlich anerkannt ist und was Sie dann spätestens mit Ihrem Abschluss belegt haben müssen, damit dies auf Ihren Abschluss zutrifft. Auch dies ist ausreichend für eine Bewerbung auf den KliPP-Master der RPTU. Selbstverständlich müssen Sie dann sicherstellen, dass Sie die entscheidenen Inhalte auch tatsächlich innerhalb Ihres Bachelors erfolgreich abschließen. ---> Ob Letzteres auch an anderen Unviersitäten anerkannt ist, können wir nicht garantieren. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie alle entscheidenen Module der Stud.Var.II bereits zum Bewerbungszeitpunkt abgeschlossen haben.